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PRESSEMITTEILUNG:

Marburg, 19. August 2011
Schließung von Gerichten

Dr. Thomas Spies: Marburger Arbeitsgericht im Zentrum des Landtags - Justizministerium beleidigt Marburger Bürgerinnen und Bürger

Die geplante Schließung u. a. des Marburger Arbeitsgerichts wird der Schwerpunkt der SPD-Fraktion in der Landtagsdebatte in der nächsten Woche, wie der Marburger SPD-Landtagsabgeordnete Dr. Thomas Spies mitteilte. „Es ist empörend, wie die Landesregierung einen offensichtlich unsinnigen Beschluss durchziehen will und dabei Experten und Parlament brüskiert“, so Spies. Denn noch während das Gesetz in Beratung ist, werden an vielen Stellen bereits bauliche und personelle Fakten geschaffen.
Geradezu grotesk sei die Vorstellung des Justizministeriums, man wisse in Wiesbaden viel besser, was die Marburger wollen, als in Stadt und Kreis. „Das zeugt schon von beachtlicher Besserwisserei, wenn Justizminister Hahn erklären lässt, er wisse besser als Magistrat und Kreistag, ob die Marburger Bürgerinnen und Bürger das Arbeitsgericht behalten wollen oder nicht“, so Spies.
Die SPD-Landtagsfraktion hat deshalb einen umfangreichen Antrag für die nächste Woche eingebracht und zu ihrem Schwerpunkt (sog. Setzpunkt) gemacht. Er wird am Mittwochvormittag verhandelt. Darin wird noch einmal deutlich gemacht, dass
- mit keinen Einsparungen durch Gerichtsschließungen zu rechnen sei – wohl aber mit erheblichen Mehrkosten und Aufwand für Bürgerinnen und Bürger – wie die Experten im Landtag nahezu übereinstimmend vorgetragen haben,
- Teilzeitbeschäftigte faktisch durch Wegeverlängerung gezwungen werden, ihren Arbeitsplatz aufzugeben und zudem durch die Schließung von Gerichtsstandorten z.T. empfindlich in die Infrastruktur vor Ort eingegriffen wird
- dadurch ein verfassungswidriger Zustand - Verkürzung des Rechtsgewährungsanspruchs - zu befürchten sei.
Zudem werden die bereits eingeleiteten Maßnahmen im Bau- und Personalbereich kritisiert. „Ausgerechnet der Justizminister missachtet den Landtag und die Verfassung, wenn er ohne rechtliche Grundlage handelt. Gerichtsschließungen bedürfen eines Gesetzes – und Gesetze sollten sich an den Rechten und Wünschen der Bürgerinnen und Bürger orientieren, nicht an der ministeriellen Ideologie“, so Spies.